Die Zuständigkeiten der Autonomen Gemeinschaft im Hinblick auf das Historische Erbe sind:
- Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden mit Zuständigkeit für den Schutz und die Verwaltung des Historischen Erbes.
- Ausübung der Aufsicht der Insel- und Stadtregierungen über die Durchführung der übertragenen oder abgeordneten Zuständigkeiten im Hinblick auf das Historische Erbe.
- Erklärung der Güter von kulturellem Interesse (BIC) und Führen des Registers.
- Einleitung der Erklärungsanträge für BIC für Güter aus dem Kulturerbe oder aus dem öffentlichen Dienst unter Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft.
- Gestaltung und Verwaltung des Regionalen Inventars für bewegliche Güter.
- Koordinierung der Erstellung von Inventaren, Karten, Katalogen und anderen dokumentarischen Mitteln für das Historische Erbe der Kanaren.
- Autorisierung von archäologischen Forschungen.
- Programmierung der Forschungspolitik für den Schutz und Wahrung des Historischen Erbes.
- Verbreitung und Bekanntmachung von Wissen und Wertschätzung des Historischen Erbes der Kanaren und dessen Einbindung in die Bildung.
- Planung der Museumspolitik in Zusammenarbeit mit den Inselregierungen.
- Planung der Politik für die Erhaltung und den Schutz des Historischen Erbes.
- Aufsicht über die Bearbeitung von Bußverfahren im Hinblick auf das Archäologische Erbe.
- Hilfsweise Ausübung der Vorkaufsrechte im Zusammenhang mit den BIC und den beweglichen Gütern aus dem Inventar in den Fällen, in denen die Inselregierung dies nicht tut.